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..ist da, wo man Rad fährt.
Das "Warum?" hat ein offensichtlich nicht mit der Mindestbreite deutscher Bushaltestellenwarteplätze Vertrauter als prägnante Diskussionsgrundlage hinterlassen, schließlich kann man im obigen Bild von einer erfüllten Mindestbreite von 2,50 m für einen Gemeinsamen Geh- und Radweg ausgehen und somit erschließt sich mir kein anderer Grund für ein solch massives Nichtnutzungsgebot.
(Quelle: cycle-licious)